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   BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 4/89   

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https://dejure.org/1990,24470
BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 4/89 (https://dejure.org/1990,24470)
BSG, Entscheidung vom 27.02.1990 - 5 RJ 4/89 (https://dejure.org/1990,24470)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 1990 - 5 RJ 4/89 (https://dejure.org/1990,24470)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.11.1984 - 4 RJ 57/84

    Erstattungspflichtigkeit einer Landesversicherungsanstalt (LVA) gegenüber dem

    Auszug aus BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 4/89
    Wie der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in den Urteilen vom 14. November 1984 (BSGE 57, 218 = SozR 1300 § 104 Nr. 3) und 30. Januar 1985 (SozR 1300 § 104 Nr. 4) bereits entschieden hat, schließt § 104 Abs. 3 SGB X den Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung erbrachter Sozialleistungen (§ 104 Abs. 1 Sätze 1 und 4 SGB X) gegen den vorrangigen Leistungsträger der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit aus, als dieser - wie im vorliegenden Fall - aufgrund früherer wirksamer Abtretung des Leistungsanspruchs durch den Rentenberechtigten nach § 53 Abs. 3 SGB I an einen Dritten zu leisten verpflichtet ist.
  • BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 63/88

    Pfändungsschutz bei Hilfsbedürftigkeit nach dem BSHG

    Auszug aus BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 4/89
    Dieser Rechtsprechung des 1. Senats des BSG hat sich der erkennende Senat - unter Aufgabe seiner zunächst im Beschluß vom 8. April 1987 (5a RKn 11/85) angeführten Bedenken - mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 7. September 1989 - 5 RJ 63/88 - angeschlossen.
  • BSG, 30.01.1985 - 4 RJ 107/83

    Erstattungsanspruch - Leistungsanspruch - Umfang eines Erstattungsanspruchs

    Auszug aus BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 4/89
    Wie der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in den Urteilen vom 14. November 1984 (BSGE 57, 218 = SozR 1300 § 104 Nr. 3) und 30. Januar 1985 (SozR 1300 § 104 Nr. 4) bereits entschieden hat, schließt § 104 Abs. 3 SGB X den Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung erbrachter Sozialleistungen (§ 104 Abs. 1 Sätze 1 und 4 SGB X) gegen den vorrangigen Leistungsträger der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit aus, als dieser - wie im vorliegenden Fall - aufgrund früherer wirksamer Abtretung des Leistungsanspruchs durch den Rentenberechtigten nach § 53 Abs. 3 SGB I an einen Dritten zu leisten verpflichtet ist.
  • BSG, 02.11.1988 - 5a RKn 11/85

    Abtretung; Sozialleistung; Rentenberechtigter; Beiladung

    Auszug aus BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 4/89
    Dieser Rechtsprechung des 1. Senats des BSG hat sich der erkennende Senat - unter Aufgabe seiner zunächst im Beschluß vom 8. April 1987 (5a RKn 11/85) angeführten Bedenken - mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 7. September 1989 - 5 RJ 63/88 - angeschlossen.
  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

    - Dieser Rechtsprechung haben sich der 5. und 8. Senat des BSG angeschlossen (Urteile vom 27. Februar 1990 - 5 RJ 4/89; vom 18. Dezember 1990 - 8 RKn 17/89 = SGb 1991, 321 mit Besprechungsaufsatz von Eichenhofer, SGb 1991, 292 ff. - und vom 4.2.1991 - 8 RKn 14/89).
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